Kindgerechte Kita-Qualität

Kurzmitteilung

Der hier bereitgestellte Text ist eine Zusammenstellung von Expertenmeinungen und eine Zusammenschau der aktuellen Forschungsliteratur zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Er soll zur ersten ausführlicheren Information dienen und einige der dringlichsten Gründe für die Notwendigkeit zum sofortigen gemeinsamen Handeln für das Wohl unsere Kinder aus verschiedenen fundierten Quellen zusammentragen.

Um die Gültigkeit der Ausführungen zu untermauern, habe ich mich hier bewusst für die Zusammenstellung mehrere Quellen entschieden. Ich möchte nach und nach dem Anspruch genügen, die aktuell verfügbaren Forschungsliteratur hier in Form von Experten-Zitaten abzubilden. Diese Sammlung befindet sich also im Entstehungsprozess und wird stetig erweitert. Eine interdisziplinäre Literaturrecherche des Österreichischen Instituts für Familienforschung der Universität Wien zum Thema „Kindgerechte außerfamiliale Kinderbetreuung für unter 3-Jährige“ (KaKU3) aus dem Jahr 2009, bildet dabei den Ausgangspunkt für Ergänzungen aus weiteren leicht zugänglichen und damit nachvollziehbaren Quellen.

Einleitend einige Worte zur Einordnung des Themas in einen größeren Zusammenhang.

„Die außerfamiliale Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist nach wie vor Gegenstand heftiger, zumeist ideologisch gefärbter Debatten. Dabei wird nicht selten Halbwissen auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschungsergebnisse verhältnismäßig unreflektiert zur Untermauerung des jeweiligen Standpunktes herangezogen, der sich zumeist auf eine strikte Ablehnung oder eine uneingeschränkte Befürwortung außerfamilialer Betreuungsarrangements beschränkt. Faktum ist jedoch, dass die Forschungsliteratur keine prinzipiellen Aussagen darüber zulässt, ob frühe außerfamiliale Kinderbetreuung mit dem Wohl des Kindes vereinbar ist oder nicht, sondern dass die Ausgestaltung derselben das entscheidende Kriterium darstellt.“
Quelle: KaKU3

Ob eine außerfamiliäre Betreuung mit dem Kindeswohl vereinbar ist oder gar ein Entwicklungsrisiko darstellt, darüber entscheidet somit die Qualität der Betreuung.

Das Verständnis von Qualität in Kindertageseinrichtungen muss sich vom Kind und seinen entwicklungsspezifischen Bedürfnissen her ableiten (z.B. Bensel/Haug-Schnabel 2008). Damit sind sowohl die physischen Grundbedürfnisse nach Schutz vor Kälte und Hitze, nach Nahrung, nach Sauberkeit und körperlicher Unversehrtheit als auch die psychischen Grundbedürfnisse nach Bindung, Kompetenz- und Autonomieerleben gemeint.“

Quelle: Prof. Dr. Fabienne Becker-Stoll, Staatsinstitut für Frühpädagogik: „ Schriftliche Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zur Verbesserung des Ausbaus und der Qualität der Kindertagesstätten im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages“, am 10. November 2014

Im Folgenden möchte ich auf zwei den oben zitierten Qualitätsbereichen zugrunde liegende Aspekte beispielhaft eingehen. Diese einfach zu bestimmenden und somit harten Vorbedingungen von Qualität sind der Fachkraft-Kind-Schlüssel und die Gruppengröße: „Ein günstigerer Personalschlüssel führt zu besserer pädagogischer Qualität in Kinderkrippen“ (NUBBEK-Studie, Tietze et al. 2013).

Fachkraft-Kind-Schlüssel und Gruppengröße

Was sagen also anerkannte Experten zu diesen beiden Kriterien von Kita-Qualität, welche u.a. zur Beantwortung der Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl herangezogen werden? Zu den folgenden Ausführungen möchte ich betonen, dass es sich hierbei um Mindestforderung der jeweiligen Experten handelt.

Dr. med. Karl-Heinz Brisch, Kinderpsychiater und Bindungsforscher plädiert für einen Fachkraft-Kind-Schlüssel von 1:3 Kindern im Krippenalter (0-3Jahre).

Quelle: Bindung und Trauma: Risiken und Schutzfaktoren für die Entwicklung von Kindern
weitere Buchempfehlung: Kindergartenalter: Karl Heinz Brisch Bindungspsychotherapie – Bindungsbasierte Beratung und Therapie   

Prof. Remo Largo, Österreichischer Kinderarzt und Entwicklungsforscher empfiehlt für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren eine Gruppengröße von höchstens 8 Kindern. Sind die Kinder unter 1,5 Jahre alt, spricht er von einem Fachkraft-Kind-Schlüssel der bei 1:3 liegen soll, bei Kindern zwischen 1,5 – 3 Jahren lautet seine Empfehlung 1:4.

Quelle: Glückliche Scheidungskinder: Trennungen und wie Kinder damit fertig werden
Bestseller von Remo Largo: Babyjahre: Entwicklung und Erziehung in den ersten vier Jahren

Prof. Dr. phil. Éva Hédervári-Heller sowie Frau Dr. rer. nat. habil. Gabriele Haug-Schnabel äußern sich u.a. zur Gruppengröße und geben eine Höchstzahl von 8 Kindern bei einer reinen Kleinkindgruppe an. Bei altersgemischten Gruppen sprechen Sie von maximal 15 Kindern als Qualitätskriterium.

Prof. Jörg Maywald, „Deutsche Liga für das Kind“ empfiehlt für Gruppen von 2-3jährigen Kindern eine Gruppengröße von 5-8 Kindern. Ein günstiger Fachkraft-Kind-Schüssel liegt nach Prof. Maywald bei 1:3 für Kinder bis zum 2. Geburtstag. Für Kinder zwischen 2-3 Jahren sieht er einen Schlüssel von 1:5 als vertretbar an.

Quellen: Krippen: Wie frühe Betreuung gelingt: Fundierter Rat zu einem umstrittenen Thema und Flexible Betreuung von Unterdreijährigen im Kontext von Geborgenheit, Kontinuität und Zugehörigkeit

Einschätzungen des Staatsinstituts für Frühpädagogik: „(..) Zweijährige reagieren mit einer anhaltend erhöhten und damit entwicklungs-gefährdenden Stressbelastung auf:

  • zu große Gruppen (über 15 Kinder),
  • größere Altersunterschiede zwischen den Kindern (>6 Monate),
  • enge Räumlichkeiten (<5m2),
  • zu hohe Betreuungsdauer (>30 h pro Woche)
  • niedrige päd. Qualität (d.h. wenig Zuwendung/ Feinfühligkeit, viele Anweisungen, häufige Aktivitätenwechsel).

(Metaanalyse von Vermeer & Van Ijzendoorn, 2010; Legendre, 2003; Gunnar et al., 2010)“

Quelle: „Geht eine immer frühere institutionelle Versorgung auf Kosten der Kinder?“, Dipl.-Psych. Dr. Monika Wertfein wissenschaftliche Referentin am Staatsinstitut für Frühpädagogik

Wie sieht im Vergleich dazu die Gesetzeslage nach dem Thüringer Kita-Gesetz aus?

ThürKitaG

Der aktuelle Fachkraft-Kind-Schlüssel in Thüringen, Quelle: ThürKitaG

  • zwischen 1 und 2 Jahren 1:6
  • bei den 2 bis 3jährigen bei 1:8
  • in der Realität meist schlechter, da die Personalausstattung auf die gesamte Kita berechnet wird, Fachkräfte oft nur in Teilzeit tätig sind, Öffnungszeiten über Schichtdienste abgedeckt werden müssen, Urlaub und Krankheit hinzukommen, Sondergenehmigungen für mehr Kinder bestehen…
  • Siehe zur Einordnung und zum Verständnis der Betreuung von 2jährigen „Krippenkindern“ in Kindergärten auch einen Passus der Thüringer Kita-Verordnung (wird weiter unten im Text zitiert) und deren z.B. in Erfurt nahezu flächendeckende Umsetzung.

Prof. Dr. med. Joachim Bauer Hirnforscher, Psychiater, Psychotherapeut und Bestsellerautor teilte mir auf meine Nachfrage in einer Email vom 23.04.16 zum aktuellen Thüringer Kita-Gesetz und der Thüringer Kita-Verordnung folgendes mit:

Sehr geehrte Frau Weismantel, besten Dank für Ihre Zeilen.

 Die Zeit nach dem zweiten Geburtstag und vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist eine Übergangszeit: Die Kinder sind hier zwar kleingruppenfähig, brauchen aber nach wie vor zwingend immer wieder eine dyadische erklärende Ansprache.

Dem Gesetzestext [Thüringer Kita-Gesetz:]

„In der Regel sind altershomogene Kleinkindgruppen vom ersten Lebensjahr bis zu drei Jahren unter Einsatz der jeweils geltenden Personalschlüssel nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ThürKitaG zu bilden, um eine besondere und intensive Betreuung für die Kinder dieser Altersgruppe zu gewährleisten.“

kann ich so nicht zustimmen. Kinder unter 18 Monaten sind definitiv nicht „Kleinkindgruppen“-fähig. Zwischen dem 18. und 36. Monat kommt es m. E. sehr stark darauf an, dass 1. die Gruppen nicht zu groß sind (maximal 4-6) und dass 2. der Personalschlüssel so gestaltet ist, dass viel dyadisch interagiert werden kann.

„Sofern es der psychische, physische und geistige Entwicklungsstand eines Kindes in der Altersgruppe von zwei bis drei Jahren erlaubt, kann seine Betreuung in einer altersgemischten Gruppe von Drei- bis Sechsjährigen erfolgen.“ (aus der Kita-Verordnung)

würde ich zustimmen, wenn Kinder zwischen 24 und 36 Monaten gemeint sein sollten und wenn die Gruppen nicht zu groß sind (siehe oben). Etwa die Hälfte der Kinder werden den geforderten „psychischen, physischen und geistigen Entwicklungsstand“ allerdings in diesem Alter noch nicht haben.

Ich teile Ihre Sorgen.

Herzlichen Gruß
Joachim Bauer

Buchempfehlungen: Das Gedächtnis des Körpers: Wie Beziehungen und Lebensstile unsere Gene steuern , die Liste seiner Bestseller ist lang, siehe Amazon Autorenseite von Prof. Joachim Bauer

Wie kommen diese Experten zu Ihrer Meinung, dass die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren einen – aus der Thüringer Perspektive – vergleichsweise hohen Personalschlüssel und so kleine Gruppen verlangt? Standards, die durch die Thüringer Gesetzeslage besorgniserregend unterschritten werden.

„(…) Vor diesem Hintergrund wird die außerfamiliale Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren sehr kritisch beurteilt, was aber nicht unbedingt eine prinzipielle Ablehnung impliziert, sondern mit der Forderung nach einer äußerst hochwertigen, vollständig an den Bedürfnissen des Kindes orientierten Ausgestaltung der Betreuung einhergeht.
(…)
Dabei kann die an den Grundbedürfnissen des Kindes orientierte Beziehungsgestaltung als zentrales Kriterium für Betreuungsqualität herangezogen werden. Eine Betreuung, ob sie nun innerhalb oder außerhalb der Familie stattfindet, ist dann von hoher Qualität, wenn sie kindgerecht ist, (das heißt, wenn sie dem Kind wirklich gerecht wird), und das ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn sich das Kind sicher und geborgen fühlen kann und die Möglichkeit hat, seine Fähigkeiten in einem geschützten Umfeld zu entfalten.“ KaKU3

Ein Eckpfeiler kindgerechter außerfamilialer Betreuung ist also die Beziehung (siehe auch Bindungsforschung). Bedingung für eine stabile tragfähige Beziehung ist neben hoher Professionalität vor allem die zeitliche Verfügbarkeit. Eine noch so professionelle und engagierte Fachkraft wird ohne ausreichende Zeit für individuelle, also dyadische Zuwendung und Interaktion, dem kindlichen Grundbedürfnis nach Bindung (bindungsähnlicher Beziehung) nicht gerecht werden können. Die Vereinbarkeit des Kindeswohls mit außerfamiliärer Kinderbetreuung ist bei andauernder mangelhafter zeitlicher Verfügbarkeit für individuelle Interaktionen der Bezugsperson mit jedem einzelnen Kind unter 3 Jahren somit nicht mehr gegeben.

„Eine frühe institutionelle Kinderbetreuung kann zum Risiko für die kindliche Entwicklung werden, wenn sie nicht die jeweiligen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder berücksichtigt und eine dementsprechende Qualität vorhält.“

Quelle: „Geht eine immer frühere institutionelle Versorgung auf Kosten der Kinder?“ von Dipl.-Psych. Dr. Monika Wertfein wissenschaftliche Referentin am Staatsinstitut für Frühpädagogik

 „Beziehung ist wichtiger als Pädagogik“

„Vor allem in den ersten Lebensjahren, in denen die existenzielle Abhängigkeit des Kindes von erwachsenen Bezugspersonen immanent ist und das Überleben buchstäblich nur durch deren Fürsorge gesichert wird, kann die Bedeutung einer Sicherheit und Schutz bietenden Beziehung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gerade für sehr kleine Kinder ist emotionale Zuwendung wichtiger als Pädagogik („Beziehung statt Erziehung“), was impliziert, dass BetreuerInnen in erster Linie Bezugspersonen sein müssen, zu denen das Kind Vertrauen hat. Eine unabdingbare Voraussetzung für das Wohlbefinden des Kindes in einer außerfamiliären Betreuungssituation, in der die vertrauten Bezugspersonen abwesend sind, bildet daher das Vorhandensein bzw. die Etablierung einer stabilen und tragfähigen Beziehung zu einer Betreuungsperson, sei es nun die Pädagogin in einer Kinderkrippe oder die Tagesmutter.

Diese Beziehung oder Bindung kann sich jedoch nur im gemeinsamen Miteinander entwickeln, sie erfordert Zeit und Bereitschaft der Betreuerin oder des Betreuers, um ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Neben der (…) Sensitivität [Feinfühligkeit], verbunden mit der Bereitschaft, sich auf das Kind einzulassen, müssen auch die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden sein, damit eine Beziehung zwischen BetreuerIn und Kind wachsen kann. Vor allem in der Eingewöhnungsphase muss die Möglichkeit bestehen, dass eine bestimmte Betreuungsperson sich dem Kind in ausgiebiger Weise zuwenden kann, ohne dass die übrigen Kinder in der Gruppe dadurch einen Nachteil erleiden oder der/die BetreuerIn in einen Interessenkonflikt zwischen den Bedürfnissen der verschiedenen Kinder gerät. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Eingewöhnungsphase abgeschlossen ist, muss für die Betreuungsperson die Möglichkeit bestehen, sich dem Kind in angemessener, seinem aktuellen Bedürfnis entsprechender Weise zuzuwenden.

Eine ungünstige Gruppensituation mit vielen Kindern und wenigen BetreuerInnen in einer Gruppe lässt diesen Anspruch jedoch von vorneherein als überhöht und unrealistisch erscheinen und bringt die Betreuungspersonen leicht in Bedrängnis, wenn sie dennoch versuchen, jedem einzelnen Kind gerecht zu werden.“ KaKU3

 

Die für Kinder unter 3 Jahren offenkundigen Risiken für das Kindeswohl in Thüringer Kitas sind untragbar. Das Gleiche gilt für die Stressbelastung und die emotionale Zerreißprobe, die wir gerade den hochengagierten und qualifizierten pädagogischen Fachkräften zumuten. Dass dies kein akzeptierbarer und rechtlich auch kein vertretbarer Zustand ist, wird nicht zuletzt auch durch die Kinderrechte und dem dort formulierten Prinzip des Kindeswohlvorrangs in rechtlichem Kontext deutlich:
In der UN-Kinderrechtskonvention (in Deutschland gültige Rechtsnorm) Art. 3 Abs. 1 UN-KRK heißt es hierzu „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
Im Art. 24 Abs. 2 EU-Grundrechtscharta wird ebenso festgelegt „(2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“

Zusammenfassend kann deshalb gefolgert werden, dass Thüringer Eltern alleine schon aufgrund der ungünstigen Fachkraft-Kind-Schlüssel und der zu großen Gruppen keine ausreichende Kita-Qualität nach wissenschaftlichem Stand der Forschung für Kinder unter 3 Jahren erwarten können. Die Wahrscheinlichkeit von Entwicklungsrisiken darf nicht weiter unter den Tisch fallen. Hier sehe ich alle Akteure in der Informationspflicht. Die Verantwortung für Erziehung und Schutz des Kindes vor Gefahren und Risiken weist das Grundgesetz den Eltern zu, Art. 6: „Pflege und Erziehung der Kinder
sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“. Aus diesem im Grundgesetz verankerte Erziehungsprimat leitet sich ab, dass Eltern alle die Betreuung betreffenden, notwendigen Informationen erhalten müssen, um ihre Pflicht, der elterlichen Verantwortung nachkommen zu können und im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Sinne des Kindeswohls entscheiden zu können. Wird Eltern weiterhin eine Risikoaufklärung vorenthalten, so ist dies praktisch der Entzug von im Grundgesetz verankerten Elternrechten und -Pflichten.
Sehr wohl ist mir bewusst, dass es früher schlechter war, jedoch ist dies angesichts der Unbestreitbarkeit der bestehenden Risiken kein zulässiges Argument, sondern eine anerkennenswerte und zu bedauernde Feststellung, welche die jetzigen Risiken für das Kindeswohl nicht mindert.

Aufgrund der in Thüringen gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen ist von vornherein der wichtigste Qualitätsfaktor, nämlich eine an den Grundbedürfnissen des Kindes orientierte Beziehungsgestaltung, selbst von hochmotivierten, engagierten und sehr gut ausgebildeten Fachkräften wohl kaum und dann auch nicht ohne die Inkaufnahme eigener gesundheitlicher Gefährdung zu leisten. Eine Zusammenschau der Kriterien guter Kita-Qualität finden sich im Positionspapier der Deutschen Liga für das Kind.

Dieser Zustand, einhergehend mit dem diesbezüglich viel zu niedrigen Informationsstand auf Seiten der Eltern UND auf Seiten der Fachkräfte, ist skandalös. Die Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins und damit die Information der Eltern für potentiell entwicklungsschädliche Betreuungskonstellationen muss dringend erfolgen. Im nächsten Schritt gilt es einen Weg zur Bündelung aller Kräfte (Eltern, pädagogische Fachkräfte, Politik etc.) für eine gemeinsame, konstruktive Verbesserung der Kita-Qualität zu beschreiten. Für eine kindgerechte Kita-Qualität in Thüringen, für gute Entwicklungs- und Bildungschancen unserer Kinder.

Mir liegen weitaus mehr maßgebliche Quellen und Informationen vor, die bislang noch nicht in den obigen Text eingearbeitet wurden. Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne eine ausführlichere Quellen- und Linkliste.

Hier ein gutes Interview mit der Leiterin des Staatsinstituts für Frühpädagogik: http://www.zeit.de/2016/28/kita-qualitaet-fabienne-becker-stoll/komplettansicht