Familienleistungen „Fördermilliarden“: Fakten statt Märchenstunde

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Mit sagenhaften 200 Milliarden Euro pro Jahr fördert der Staat die Familien – diese Legende geistert seit Jahren hartnäckig durch die Öffentlichkeit. „Doch die Fakten sehen vollkommen anders aus. Familien werden nicht reich beschenkt, sie sind das Fundament unserer Gemeinschaft – aus eigener Kraft!“

Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), Dr. Klaus Zeh

Kommentar zur Gesamtevaluation familienpolitischer Leistungen

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„Familien werden in dieser Bewertung rein aus der ökonomischen Perspektive betrachtet und für die Belange des Staates und des Arbeitsmarktes verzweckt. Die Empfehlungen der Wirtschaftsforschungsinstitute gehen deshalb in weiten Teilen an den Wünschen der Familien und den Bedürfnissen der Kinder vorbei. Familienpolitik ist jedoch keine Arbeitsmarktpolitik“.

Elisabeth Bußmann, Präsidentin des Familienbundes der Katholiken

Kindergrundsicherung

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Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. fordert, das Kindergeld zu einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat  auszubauen. Die Kindergrundsicherung orientiert sich am steuerlichen  Existenzminimum und spart gewaltige Bürokratiekosten ein. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für  die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen werden dagegen wie bisher entlastet. So sieht gerechte und transparente Familienförderung aus!

Kommentar zur Gesamtevaluation „familienbezogene Leistungen“

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„Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben
mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichrangig in den
Blick zu nehmen. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie
gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes zum gerade vorgestellten Bericht „Lehren für die Familienpolitik – Zentrale Resultate der Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“