DKSB fordert Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen

  • Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 hat zwar die Hilfen in der frühen Kindheit als Soll-Vorschrift für alle Kommunen formuliert, dies greift nach Ansicht des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) aber zu kurz.
  • „Immer mehr Städte und Gemeinden sind aufgrund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage, den dort lebenden Kindern und ihren Eltern die präventiven und leicht erreichbaren Angebote und Hilfen zur Verfügung zu stellen, die sie dringend benötigen.
  • Statt einer frühen Förderung und Unterstützung wird so allzu oft leider erst reagiert, wenn die Probleme schon zu groß geworden sind. Nicht zuletzt die steigenden Zahlen von Inobhutnahmen belegen dies eindrucksvoll“, führt Marlis Herterich aus.
  • Dass es aber auch besser gehen kann, dafür liefert der Kinderschutzbund in Köln gute Beispiele. Marlis Herterich: „Wir haben in Köln schon sehr früh erkannt, dass die beste Bekämpfung familiärer Gewalt darin liegt, ihre Ursachen frühzeitig zu erkennen und Hilfe dagegen anzubieten.“
  • Im Elterncafé, in Intensivgruppen und in der Einzelberatung zeigt sich immer wieder eindrucksvoll, dass ein feinfühliger Umgang mit Kindern (und damit auch gewaltfreie Erziehung) gelernt werden kann, wenn Eltern behutsam und ermutigend begleitet und unterstützt werden.
  •  Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen Herkunft und dem Wohnort (müssen ermöglicht werden)

Quelle: OTS: Deutscher Kinderschutzbund e.V. vom 9.5.2014

 

 

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